Der Träger der Heilpädagogischen Tagesstätte an der Maria-Stern-Schule ist der Marienverein Würzburg e.V.
In der Heilpädagogischen Tagesstätte an der Maria-Stern-Schule werden Kinder mit starken und langwierigen Sprach- und Sprechstörungen im Rahmen der Eingliederungshilfe nach § 90 SGB IX betreut und gefördert.
Die Arbeit der Heilpädagogischen Tagesstätte basiert auf den christlichen
Grundwerten. Diese Werte umfassen, sowohl die Qualität des Auftrags, die Wahl der
Methoden, als auch die Gestaltung der beruflichen Kommunikation zwischen
Mitarbeiter*innen, Kindern und Familien.
Wir machen es uns daher zur Grundaufgabe, die uns anvertrauten Kinder, deren Familien und unsere Mitarbeiter*innen in ihrer Individualität, ihren Ressourcen zu achten, zu begleiten und mit ihren Stärken und Schwächen anzunehmen.
Jedes Kind, jede Familie, jeder Mitarbeiter/ jede Mitarbeiterin hat eigene Interessen und Kompetenzen. Jeder braucht:
Das grundsätzliche Ziel unserer Förderung lautet, in Zusammenarbeit mit den übrigen Abteilungen der Einrichtung, bestehende Sprachbarrieren bei den Kindern abzubauen. Um entweder zu erreichen,
Kinder ab 3,5 Jahren, sowie Kinder der Klassen 1 bis 4 können, insofern eine Sprachbeeinträchtigung im Sinne des § 2 SGB IX vorliegt, in die Heilpädagogische Tagesstätte aufgenommen werden.
„Eine Beeinträchtigung nach Satz 1 liegt vor, wenn der Körper- und Gesundheitszustand von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht. Menschen sind von Behinderung bedroht, wenn eine Beeinträchtigung nach Satz 1 zu erwarten ist.“ § 2SGB IX
Eine medizinische Untersuchung der Sprache und der Hörfähigkeit an der Hals-Nasen-Ohrenklinik der Universitätsklinik Würzburg (durch den Landesarzt) bestätigt die Notwendigkeit der ganzheitlichen, sonderpädagogischen Förderung im Rahmen der Heilpädagogischen Tagesstätte. Die landesärztliche Stellungnahme gemäß §35 SGB IX ist Grundvoraussetzung für den Besuch der Heilpädagogischen Tagesstätte.
Die Eltern stellen Antrag auf Eingliederungshilfe beim Bezirk Unterfranken.
„Eine Beeinträchtigung nach Satz 1 liegt vor, wenn der Körper- und Gesundheitszustand von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht. Menschen sind von Behinderung bedroht, wenn eine Beeinträchtigung nach Satz 1 zu erwarten ist.“ § 2SGB IX
staatlich anerkannte Erzieherin
staatlich anerkannte Erzieherin, Beauftragte Hinweisgeberschutzgesetz
staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin
staatlich anerkannte Erzieherin
Unsere Fachkräfte betreuen in unseren kleinen Gruppen gemeinsam den Alltag und die Höhepunkte in der Gruppe.
Dazu gehören neben dem strukturierten Tagesablauf pädagogische und sprach-heilpädagogische Angebote, die Anleitung bei den Hausaufgaben, die Entwicklungsbegleitung der Kinder, sowie die enge Zusammenarbeit mit den Eltern und der schulischen Einrichtung.
In unseren Gruppen kommen zusätzlich zur Gruppenleitung unterstützend folgende Berufsgruppen zum Einsatz:
Nach SVE bzw. Unterrichtsende schließt direkt die Betreuung und Förderung in der Heilpädagogischen Tagesstätte an. Die Kinder werden Montag bis Freitag bis 16:00 Uhr betreut. In den bayerischen Schulferien hat die Heilpädagogische Tagesstätte geschlossen.
Wir möchten Ihr Kind besonders unterstützen…